Allgemeine Geschätsbedingungen
Zimmerei Holzmanufaktur Sülbeck (Stand 01.12.2024)
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1. Grundsätzliches
Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftragnehmer oder Auftraggeber Vertragspartei werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten wird widersprochen. Die AGB gelten nicht bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.
2. Weitere Vertragsgrundlagen
2.1 Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, kommt ein Vertrag erst mit unserer Bestätigung zustande.
2.2 Lieferverzögerung
Wird die geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen oder ungünstige Witterung verzögert, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Bei unangemessen langer Verzögerung kann jede Partei ohne Ersatzleistung zurücktreten.
Kann die Lieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erfolgen, geht die Gefahr mit Meldung der Lieferbereitschaft über. Lager- und Verzögerungskosten trägt der Auftraggeber.
2.3 Mangelrüge
Offensichtliche Mängel sind durch Unternehmer innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung oder Abnahme schriftlich zu rügen. Danach sind Ansprüche hieraus ausgeschlossen. Vorschriften zum Handelskauf bleiben unberührt.
2.4 Mangelverjährung
Bei Verträgen mit Unternehmern (nicht Bauleistung): Gewährleistung ein Jahr.
Bei Reparaturarbeiten (keine Bauleistung): Verjährung ein Jahr, unabhängig vom Vertragspartner.
Ausgenommen: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, arglistiges Verschweigen oder übernommene Beschaffenheitsgarantie.
2.5 Umsetzung der Gewährleistung
Bei berechtigter Mängelrüge wählen wir zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Während der Nachbesserung bestehen weder Rücktritts- noch Minderungsrechte, außer bei Fehlschlagen.
Bei Unmöglichkeit, Fehlschlag oder Verweigerung: Wahlrecht zwischen Minderung oder Rücktritt.
Nicht gültig bei Verbrauchsgüterkauf beweglicher Sachen.
2.6 Aus- und Einbaukosten
Es gilt uneingeschränkt die gesetzliche Regelung im Kaufvertragsrecht.
2.7 Anlieferung
Es wird vorausgesetzt, dass unser Fahrzeug direkt am Gebäude entladen werden kann. Mehraufwand durch erschwerte Anfuhr wird zusätzlich berechnet.
Für Transporte über das 2. Stockwerk müssen mechanische Hilfsmittel bereitgestellt werden. Treppen müssen passierbar und geschützt sein. Behinderungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden berechnet.
2.8 Abschlagszahlung
Ist kein Zahlungsplan vereinbart, können Abschläge in Höhe der erbrachten Teilleistungen verlangt werden.
3. Förmliche Abnahme
Ist eine förmliche Abnahme vereinbart, gilt sie nach einmaliger, zumutbarer Aufforderung nach zwölf Werktagen als erfolgt.
4. Kündigungsentschädigung
Kündigt der Auftraggeber ohne Grund, können wir 10 % der Vergütung für den nicht erbrachten Teil verlangen. Der Nachweis einer höheren Entschädigung bleibt uns vorbehalten; ebenso kann der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen.
5. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise
5.1 Allgemeines
Für die dauerhafte Funktion sind Wartungsarbeiten erforderlich, insbesondere:
- Kontrolle und ggf. Ölen/Fetten von Beschlägen und beweglichen Bauteilen
- Regelmäßige Kontrolle der Abdichtungsfugen
- Nachbehandlung von Innen- und Außenanstrichen nach Art der Beschichtung, Witterung und Nutzung
Diese Arbeiten sind nicht Bestandteil des Auftrags, sofern nicht anders vereinbart.
Unterlassene Wartung kann die Lebensdauer und Funktion beeinträchtigen, ohne dass daraus Mängelansprüche entstehen.
5.2 Lüftung bei Fenstern und Außentüren
Moderne Bauelemente verbessern die Energieeffizienz und dichten die Gebäudehülle stärker ab.
Zur Sicherung der Raumluftqualität und Vermeidung von Schimmel sind zusätzliche Anforderungen an Lüftungssysteme gemäß DIN 1946-6 zu beachten.
Ein ggf. notwendiges Lüftungskonzept ist eine Planungsleistung und nicht Teil unseres Handwerkerauftrags; es ist vom Auftraggeber zu veranlassen.
5.3 Materialbedingte Abweichungen
Zumutbare, unwesentliche Abweichungen in Maßen oder Ausführungen (z. B. Farbe, Struktur) – besonders bei Nachbestellungen – sind möglich und auf die Natur der Materialien (Massivholz, Furniere, Leder, Stoffe usw.) zurückzuführen.
5.4 Klimatische Bedingungen
Der Auftraggeber muss für geeignete klimatische Bedingungen sorgen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur), um die gelieferten Bauteile zu schützen.
6. Ausschluss der Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7.2 Pfändungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.
7.3 Weiterveräußerung im Geschäftsbetrieb
Bei Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb tritt der Auftraggeber seine Forderungen gegen den Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes an uns ab.
7.4 Einbau in eigenes Grundstück
Bei Einbau in das Grundstück des Auftraggebers tritt dieser die aus einer späteren Veräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes an uns ab.
7.5 Einbau in fremdes Grundstück
Bei Einbau in ein fremdes Grundstück durch den Auftraggeber tritt dieser ebenfalls die entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes an uns ab.
Bei Verarbeitung/Vermischung entsteht Miteigentum entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes.
8. Eigentums- und Urheberrecht
Kostenanschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne Zustimmung nicht genutzt, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese zurückzugeben.
9. Streitbeilegung
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
10. Gerichtsstand
Sind beide Parteien Kaufleute, gilt der Geschäftssitz unseres Unternehmens als ausschließlicher Gerichtsstand.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsvorbereitung und -durchführung gespeichert (Artikel 6 Abs. 1 b DSGVO). Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.